Navigation überspringen Sitemap anzeigen

Rechtsanwältin für Scheidung und Trennung in Herford

Das müssen Sie zu den Themen Scheidung und Trennung wissen.

Wollen ein Ehegatte oder beide Parteien sich scheiden lassen, müssen sie zunächst ein Jahr lang getrennt leben (Trennungsjahr). Anschließend kann die Scheidung erfolgen, sofern beide ehemalige Partner einwilligen. Eine Partei kann die Scheidung ablehnen, wenn die Tatsachen gegen eine endgültige Trennung sprechen.

Dies können eine fehlende räumliche Trennung oder eine Versöhnung sein. Leben beide Partner bereits seit drei Jahren nicht mehr zusammen, erkennt das Gesetz die Ehe als endgültig gescheitert an und sieht eine Scheidung vor, auch wenn eine Partei nicht einwilligt. Liegt ein Härtefall wie etwa Gewalttätigkeit vor, kann eine Scheidung vorzeitig durchgeführt werden.

Holen Sie sich bei einer Scheidung den Rechtsbeistand durch unsere Kanzlei an die Seite: Wir beraten und vertreten Sie in folgenden Bereichen:

  • Scheidung
  • Scheidung bei Härtefall
  • Unterhalt
  • Trennungsjahr
  • Sorgerecht
  • Vermögensauseinandersetzung

Scheidung und Unterhalt

Im Zusammenhang mit einer Scheidung kommt dem Thema Unterhalt eine große Bedeutung zu. Grundsätzlich sind Eltern ihren Kindern gegenüber zu Unterhaltszahlungen verpflichtet, sofern diese nicht für ihren eigenen Lebensunterhalt sorgen können. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Kinder die Schule besuchen oder studieren.

Die ehemaligen Partner müssen nach der Scheidung selbst für ihre Einkommen sorgen, es gibt jedoch Ausnahmen. So hat eine Partei der anderen unter anderem Unterhalt zahlen, wenn diese kleine Kinder betreut oder aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann. Sobald die Kinder drei Jahre alt sind, kann der betreuenden Person zumindest eine Teilzeittätigkeit zugemutet werden.

Häufig gestellte Fragen an unsere Rechtsanwaltskanzlei

Im Folgenden beantworten wir einige Fragen, die unsere Mandanten oft beschäftigen:

Was kostet ein Rechtsanwalt bei einer Scheidung?

Der Idealfall ist eine einvernehmliche Scheidung, für die die Eheleute zwischen 1.500 Euro und 2.500 Euro zu zahlen haben. Ansonsten beträgt die Verfahrensgebühr 1,3 Gebührensätze.

Welche Aufgaben übernimmt ein Rechtsanwalt bei einer Scheidung?

Der Rechtsanwalt stellt sicher, dass alle Prozesse im Sinne seines Mandanten ablaufen. Dabei steht er ihm als Ansprechpartner bei allen Fragestellungen zur Seite.

Ab wann ist der Rechtsanwalt einzuschalten?

Möglichst Frühzeitig damit die Weichen entsprechend gestellt werden können und Rechte nicht verloren gehen.

Welche Papiere sind nötig?

Für die Beratung sind keine Papiere nötig. Wenn Sie einen Ehevertrag abgeschlossen haben, bringen sie den mit. Wenn ein Scheidungsantrag gestellt werden soll, muss die Heiratsurkunde und die Geburtsurkunde der minderjährigen Kinder als Original mitgebracht werden. Im Falle der Prozesskostenhilfe Nachweise über persönliche Finanzen

Wer zahlt den Rechtsanwalt bei einer Scheidung?

Jede Partei zahlt ihren Scheidungsanwalt selbst und übernimmt die Hälfte der Gerichtskosten.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für eine Rechtsberatung.

Zum Seitenanfang